Kostenerstattung
Osteopathie
Alle unsere Therapeut:innen haben die notwendigen Pflichtstunden absolviert, sind im Verband Osteopathen Deutschland (VOD) oder Holon e.V. und qualifizieren sich so für die Kostenerstattung bei Versicherungen.
Die Rechnung wird nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) gestellt.
Wenn Sie privatversichert sind oder eine Beihilfeversicherung mit Heilpraktiker Leistungen haben, werden die Kosten häufig erstattet.
Eine ärtzliche überweisung ist meist nicht nötig.
Fragen Sie gerne bei Ihrer Versicherung im Vorfeld nach.
Sollten Sie gesetzlich versichert sein, übernehmen die meisten Krankenkassen anteilig die Kosten.
Oft braucht es eine ärztliche Überweisung/Empfehlung.
Fragen Sie am besten telefonisch bei Ihrer Krankenkasse nach, oder schauen Sie hier
